Zur Gewässerunterhaltung gehören verschiedene Maßnahmen, die der Entwicklung und Pflege der Gewässer dienen. Nach § 39 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ist der Werre-Wasserverband als Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Gewässerunterhaltung verpflichtet.
Davon betroffen sind die Gewässerabschnitte innerhalb der Hochwasserrückhaltebecken und an den Pegelanlagen. Die Unterhaltung der übrigen Gewässerabschnitte innerhalb des Verbandsgebietes obliegt den Kommunen.
Zu den Gewässerunterhaltungsarbeiten gehören u.a.:
gewässerbegleitende Gehölzpflege
Reparaturen von Ufer und Sohle
Unratbeseitigung, insbesondere nach Starkregen- und Hochwasserereignissen
Mähen der Uferböschungen
strukturverbessernde Maßnahmen an Gewässern
betriebliche Unterhaltung von Bauwerken in und am Gewässer