Gewässerunterhaltung


Zur Gewässerunterhaltung gehören verschiedene Maßnahmen, die der Entwicklung und Pflege der Gewässer dienen. Nach § 39 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ist der Werre-Wasserverband als Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Gewässerunterhaltung verpflichtet.

 

Davon betroffen sind die Gewässerabschnitte innerhalb der Hochwasserrückhaltebecken und an den Pegelanlagen. Die Unterhaltung der übrigen Gewässerabschnitte innerhalb des Verbandsgebietes obliegt den Kommunen.

 

Zu den Gewässerunterhaltungsarbeiten gehören u.a.:

  • gewässerbegleitende Gehölzpflege

  • Reparaturen von Ufer und Sohle

  • Unratbeseitigung, insbesondere nach Starkregen- und Hochwasserereignissen

  • Mähen der Uferböschungen

  • strukturverbessernde Maßnahmen an Gewässern

  • betriebliche Unterhaltung von Bauwerken in und am Gewässer